Die Auswahl des richtigen Atemschutzes

Sie benötigen privat einen Atemschutz beim Renovieren, beim Umzug, der Asbestbekämpfung etc.? Sie leiten einen Betrieb und müssen Ihre Mitarbeiter mit Atemschutz ausstatten? 
Da im Arbeits- und besonders im Atemschutzbereich Menschenleben von der Auswahl des richtigen Produkts abhängen, sollten Sie sich genau informieren, welche Maske und welcher Filter für Ihren Bedarf geeignet sind.

 

Abb.: Die silv-air Cup Style von uvex Safety, eine Staubschutzmaske mit 3-Kammer-System

 

Analyse der Schadstoffe

Zuerst muss klar sein, welche Gefahrstoffe in welcher Konzentration auftreten. Zudem muss festgestellt werden, ob die Stoffe gas- oder dampfförmig, als Partikel oder in Mischform auftreten. Als Partikel oder Aerosole bezeichnet man Staub (je nach Filterklasse unterteilt in Grob- und Feinstaub), Fasern (z.B. Asbest), Rauch, Mikroorganismen (z. B. Viren, Bakterien, Pilze und Sporen wie z.B. Schimmel) und Nebel. Für Aerosole wird ein Partikelfilter benötigt, für Gase natürlich ein Gasfilter. Will sich der Anwender vor beiden Risiken schützen, spricht man von einem Kombinationsfilter.
Haben die Schadstoffe bestimmte definierende Eigenschaften (z.B. Geschmack oder Geruch)? Außerdem muss sichergestellt werden, dass genügend Sauerstoff im Arbeitsbereich vorhanden ist. Hier gibt es verschiedene lokale Vorschriften, in Deutschland muss die O2-Konzentration mindestens 17 Vol.-% betragen. Erst danach wird der Schutzfaktor des Atemschutzes bestimmt.

 

Abb.: Die X-Plore 4700 von Dräger, eine Halbmaske mit Kompatibilität zu verschiedensten Filtern

 

Die FFP-Abstufungen von Staubmasken richtig einschätzen

Partikelfiltrierende Halbmasken bezeichnen wir auch als Staubschutzmasken. Sie werden in die drei Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3 unterteilt. Diese schützen jeweils vor dem 4-fachen, 10-fachen bzw. 30-fachen des AGW-Werts (mehr dazu: s.u.). Grundsätzlich schützt FFP1 vor festen, ungiftigen Partikeln wie z.B. Grobstaub, Fasern, Marmor oder Kalk. FFP2 schützt den Anwender auch vor flüssigen und rauchförmigen Partikeln wie Holzrauch, Schwefeldämpfen, Metallen…
Wenn Sie sich auch vor giftigen Partikeln und Aerosolen wie Chrom und Nickel, Blei und Glaswolle sowie krebserregenden Stoffen schützen müssen (z.B. bei der Schimmel- oder Asbestbekämpfung), sollten Sie zu einer FFP3-Maske greifen.

 

Abb.: Die Affinity 1131 von MSA Safety, eine Staubschutzmaske der Klasse FFP3

 

Überprüfung der rechtlichen Normen

Prüfen Sie die rechtlichen Anforderungen bzgl. der Grenzwerte nach den entsprechenden Vorgaben und Normen (z.B. international OEL, Arbeitsplatzgrenzwert für Deutschland). Ist neben dem Atemschutz noch weitere Schutzausrüstung notwendig, z.B. Brillen, Gehörschutz etc.? Wenn ja, müssen Sie beim Kauf des Atemschutzes darauf achten, dass er mit entsprechender anderer Schutzausrüstung kompatibel ist.
Wenn Sie alle obigen Fragen beantworten haben, können Sie den Schutzfaktor des benötigten Atemschutzes bestimmen. Hierbei werden Maske und Filter als Einheit angesehen.
Die Liste der Schadstoffe mit ihrem Arbeitsgrenzwert können Sie sich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (hier ab Seite 16) herunterladen

 

Abb.: Die breitgefächerte Filterserie von MSA Safety mit EN148-1-Gewindeanschluss

 

Das passende System auswählen und Kodierungen verstehen

Atemschutzfilter verfügen über genormte Farb- und Buchstabenkodierungen. In der nebenstehenden Grafik sind diese komplett aufgelistet.

AX: Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen, Siedepunkt ≤65°C
A: Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen, Siedepunkt >65°C
B: Anorganische Gase und Dämpfe, z.B. Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff (Blausäure)
E: Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff
K: Ammoniak und organische Ammoniakderivate
CO: Kohlenstoffmonoxid
Hg: Quecksilber-Dampf
NO: Nitrose-Gase einschließlich Stickstoffmonoxid
Reaktor: Radioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan
P: Partikel

Mit der Zahl hinter einem Buchstaben meint man bei der Benennung von Filtern die entsprechende Schutzklasse, Die genaue Spezifikation des Filters können Sie mit diesem Verständnis nun einfach anhand der Bezeichnung ablesen. Ein A2B1P3-Filter entspricht z.B.: Gasen und Dämpfen von organischen Verbindungen (Siedepunkt >65°C) der Schutzklasse 2, Anorganischen Gasen und Dämpfen der Schutzklasse 1 sowie Partikeln der Schutzklasse 3.

 
 

Der nominelle Schutzfaktor (NPF) wird aus der maximalen zulässigen Leckage des jeweiligen Produkts gemäß den europäischen Normen abgeleitet. 
Die maximale Schadstoffkonzentration für Ihre Arbeitsumgebung können Sie errechnen, wenn Sie den AGW mit dem Faktor der maximalen Einsatzkonzentration multiplizieren.

Beispiel: Als Schadstoff tritt Chlordioxid (ClO2) auf. Der maximale Grenzwert laut AGW beträgt 0,1 ppm (siehe oben verlinktes PDF). Als Atemschutz wird eine Vollmaske mit Kombinationsfilter der Schutzklasse B-P2 verwendet.
Laut unserer Tabelle beträgt die maximale Schadstoffkonzentration für eine Vollmaske mit Gasfilter ein 400-faches des Grenzwerts. Wir nehmen 400 mit 0,1 mal und erhalten den Wert 40 ppm; dies ist also -theoretisch - unsere allerhöchste Schadstoffkonzentration von Chlordioxid.
Da es sich in unserem Fall aber um einen Kombinationsfilter handelt, müssen wir diese Berechnung auch für eine Vollmaske mit Partikelfilter der Klasse P2 durchführen. Hier beträgt die maximale Schadstoffkonzentration ein 15-faches des Grenzwerts. Wir erhalten also 1,5 ppm, weil wir 15 mit 0,1 multiplizieren (s.o.). Bei Kombinationsfiltern müssen wir also stets zwei Werte berechnen. Der niedrigere Wert ist hierbei der gültige.

 

Fehler vermeiden

Wird die Maske aufgesetzt, muss auch sichergestellt werden, dass sie dicht sitzt. Dies wird z.B. durch Bärte (auch 3-Tage-Wuchs) verhindert. Wer in seiner Arbeit täglich mit Atemschutz ausgerüstet ist, muss glattrasiert (oder eine Frau) sein. Andererseits sollte die Bänderung nicht zu festgezogen werden, um Kopfschmerzen zu verhindern. Um den Dichtsitz zu überprüfen, legen Sie Ihren Handballen (bei aufgesetzter Maske) auf den Anschluss und versuchen Sie, einzuatmen.
Wenn geschmacks- und geruchslose Schadstoffe auftreten (z.B. Kohlenstoffmonoxid oder Ozon), sollte der Raum auch nicht mit Filter betreten werden. Dasselbe gilt für enge Räume ohne Belüftung (confined spaces) und Arbeitsumgebungen, in denen die Schadstoffkonzentration nicht genau bestimmt werden kann oder wo diese unmittelbar gefährlich für Gesundheit und Leben (IDLH) ist. Außerdem muss der Filter bzw. bei Komplettsystemen die Maske regelmäßig ausgetauscht werden (irgendwann ist jeder Filter voll). Beachten Sie hierzu die Hinweise in der jeweiligen Anleitung des Produkts.

 

Abb.: Unsere hauseigene Staubschutzmaske der Klasse FFP1

 

Quellen und weiterführende Informationen

"Leitfaden zur Filterauswahl" von Dräger
"Filterquerschnitte" von Dräger
"10 Tipps: Fehler beim Atemschutz vermeiden" vom Feuerwehr-Magazin