Merkblätter T021/T023

Wartungsanforderungen gemäß T 021 / T 023 der BG RCI -- Die wichtigsten Prüfungen in Ihrem Leben!

Die Anforderungen für ortsfeste und für tragbare Geräte sind als "Stand der Technik" in den Merkblättern T 021 / T 023 vorgeschrieben. Danach müssen die Geräte in definierten Intervallen von

  • besonders unterwiesenen Personen,
  • befähigten Personen oder
  • qualifiziertem Fachpersonal

kontrolliert werden. Die Vorgaben der Berufsgenossenschaften für den Einsatz und Betrieb von Gaswarneinrichtungen wurden 2016 überarbeitet. Eine wesentliche Änderung betrifft das maximale Intervall für Funktionskontrollen, welches für alle Sensoren auf das geringere Intervall von 4 Monaten vereinheitlicht wurde.

Zudem müssen die Sichtkontrolle und der Anzeigetest vor jeder Arbeitsschicht bei tragbaren Gaswarngeräten mit Prüfgas durchgeführt werden. Dabei muss die Konzentration der verwendeten Prüfgase, sofern technisch möglich, eine festgelegte Genauigkeit erfüllen (+/-5%).

 

 

Weitere Informationen zur T 021 und T 023

Download-LINK: DGUV T 021

Download-LINK: DGUV T 023


Download-LINK: DGUV T 055

 

 

 

Warum Justierung, Kalibrierung und Wartung?

  • Die Kalibrierung von Gasmessgeräten ist außerordentlich wichtig, denn verständlicherweise können Gasmessgeräte nicht richtig messen, wenn sie falsch kalibriert sind.
  • Sensoren werden für kontinuierliche Messungen eingesetzt. Umwelteinflüsse oder andere Gase können daher die Kalibrierung, die bei der Auslieferung des Sensors zum Kunden mitgeliefert, verändern.
  • Die BG Rohstoffe und chemische Industrie (RCI) empfiehlt daher in ihren Merkblättern T021 (Gaswarneinrichtungen für toxische Gase / Dämpfe) und T023 (Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz) regelmäßige Kontrollen ggf. Kalibrierungen.
  • Während die Nullpunkt-Kalibrierung sich meistens recht einfach gestaltet, weil ja oftmals die Umgebungsluft hierzu herangezogen werden kann, ist die Kalibrierung der Empfindlichkeit nicht ganz so trivial.
  • Gerade, weil elektrochemische Sensoren oft reaktive Gase detektieren müssen, müssen diese auch mit reaktiven Gasen kalibriert werden – und reaktive Gase reagieren auch in geringen Konzentrationen schon mit (feuchten) Materialoberflächen oder Kunststoffen. Deshalb ist es wichtig die Strecken zwischen Prüfgas und Gerät so kurz wie möglich zu halten.
  • Wenn auch aus sicherheitstechnischer Sicht stets mit dem Zielgas kalibriert werden sollte, also dem Gas, das auch betrieblich detektiert werden soll, so gibt es vielerlei Gründe, ein Ersatz-Prüfgas für die Kalibrierung zu verwenden.
  • Sollen mehrere Gase mit ein und demselben Sensor detektiert werden, so muss der Sensor auf das Gas kalibriert werden, auf das er am unempfindlichsten reagiert. Man ist dann auf der sicheren Seite, weil anderen Gase in ihrer Konzentration überbewertet werden.
  • Als Prüfgase werden sowohl als Einzel- als auch als Mischgase für die Kalibrierung von Mehrgasmessgeräten verwendet.